Verlust von Gepäck – Wer zahlt?

Wir hoffen, dieses Dilemma ist Ihnen noch nicht zugestoßen, aber für den Fall der Fälle und für alle, welche sich informieren möchten, was zu tun ist, wenn Ihr Gepäck verloren geht und wer zahlt, bieten wir hier eine kleine Faktensammlung.

businessman lost his luggage at airport

Erst einmal zur Beruhigung: Sollte Ihr Gepäck einmal nicht auf dem Gepäckband liegen, machen Sie sich keine allzu großen Sorge. Etwa 95% aller verlorenen Gepäckstücke werden innerhalb von 3-5 Tagen wiedergefunden, bzw. tauchen wieder auf.
Sollte Ihnen also etwas fehlen, oder sollte das Gepäckstück beschädigt sein, wenden Sie sich an den „Lost & found“-Schalter am entsprechenden Flughafen. Dort kann man Ihnen weiterhelfen, wobei ganz wichtig ist, dass Sie die Dokumente, welche zu Ihrem aufgegebenen Gepäck gehören, sprich z.B. den Aufkleber mit der Registriernummer, zur Hand haben, damit das Personal Ihren Koffer wiederfinden und identifizieren kann, sofern das (herrenlose) Gepäck zeitnah auftaucht.
Dafür erhalten Sie eine Referenznummer und Sie müssen Ihre genaue Adresse, Telefonnummer und ggf. weitere Daten angeben.
Es ist ebenfalls ratsam, dass Sie die Kombination des Kofferschlosses wissen, was als weiterer Beweis dafür gilt, dass das Gepäck Ihnen gehört.

Grundsätzlich gilt, dass die Wahrscheinlichkeit, das Gepäck zu verlieren, mit jedem Umsteigen und besonders an den großen Drehkreuzen von Flughäfen steigt.
Also gehen wir jetzt von dem Fall aus, dass ein Gepäckstück verlorengegangen ist, dann zeigen sich einige Fluglinien (am besten vorher erfragen) kulant und versuchen Ihnen zu helfen. So kann es z.B. sein, dass Ihnen sogenannte „Overnight-Kits“ zur Verfügung gestellt werden, in denen Sie Unterwäsche und Toilettenartikel vorfinden. Bei anderen Fluglinien kann es auch sein, dass Sie etwas Geld bekommen, um sich mit dem Nötigsten auszustatten.
Dabei zeigen sich die Fluglinien im Allgemeinen großzügiger, umso „wichtiger“ Sie sind, sprich ein Vielflieger aus der ersten Klasse bekommt eher und mehr zur Verfügung gestellt, als jemand, der alle Jubeljahre in der „Holzklasse“ fliegt.
Da ist es auch logisch, dass Sie mit einer Pauschalreise in der vorteilhaftesten Situation sind.

Um bei dem ungünstigsten Fall zu bleiben, bei dem Ihr Gepäck nicht mehr auftaucht, stellt sich die Frage, wer denn nun für Ihr verlorengegangenes Gepäck aufkommt.
Wie eben erwähnt sind Sie mit einem Pauschalreisevertrag am besten bedient, denn dort haftet der Reiseveranstalter nach §651A BGB der sich dann weiterhin an weitere Schuldner, wie das Flugunternehmen wenden kann.
Sollten Sie „nur“ den Flug gebucht haben, ist nach §631 BGB die Fluggesellschaft in die Verantwortung zu ziehen.

Was und wie viel bekommen Sie nun erstattet?
Sollte Ihr Gepäck wirklich nicht mehr auftauchen, stehen Ihnen maximal ca. 1200€ Entschädigung zu. Dies gebietet logischerweise, dass Sie teure Habseligkeiten, wie Laptops, oder Schmuck in Ihrem Handgepäck mitführen, denn umso höher Ihr angesetzter Wert bei verlorenem Gepäck ist, umso streitlustiger werden die Fluggesellschaften und stellen sich evtl. quer, sobald Sie besonders hohe Ansprüche, wie eben erwähnt, geltend machen wollen.
Bei Pauschalreisen ist es möglich, dass Sie zusätzlich einen Teil des Reisepreises zurückfordern können. Da hier nach §651C Abs.1 BGB ein Reisemangel vorliegt, hat der Reisende einen Schadenersatzanspruch. So ergibt sich ein Nachlass von 20-50%. Genaue Aussagen lassen sich aufgrund verschiedener einzelner Urteile vor diversen Gerichten nicht machen.
Nach §651F Abs.2 BGB kann zusätzlich auch eine Entschädigung wegen der „nutzlos“ aufgewendeten Urlaubstage geltend gemacht werden. Dies können zwischen 20 und 50 Euro pro Tag sein, je nachdem, wie das zuständige Gericht urteilt.

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