Koffer im Zug vergessen und verloren

Seinen Koffer zu verlieren ist ganz bestimmt eine der vielen Dinge, auf die man gerne verzichten kann. Manchmal kann man allerdings hoffen, den Koffer wiederzufinden. Ist Ihnen dies eventuell bereits passiert, oder haben Sie gar den Koffer im Zug vergessen?
Wir versuchen Ihnen aufzuzeigen, wie Sie in einer solchen Situation am ehesten die Möglichkeit haben, wieder an ihr verlorenes Gepäck zu gelangen. Es wäre ärgerlich, wenn etwas Wertvolles, oder Ihnen persönlich Wichtiges in die falschen Hände gerät.

delayed flight

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Man mag es kaum glauben, doch jedes Jahr fallen mehr als eine viertel Million Gegenstände alleine bei der Deutschen Bahn an, wenn die Reisenden ihren Koffer im Zug vergessen, oder sonstige Dinge auf Bahnhöfen liegen lassen.
Diese gewaltige Menge wird bei der Deutschen Bahn in einer eigenen Fundsachenabteilung entgegengenommen. Sollten Sie also etwas Wichtiges verlieren, oder Ihren Koffer im Zug vergessen, gilt es, sich sofort im nächsten Bahnhof zu melden und dort eine Verlustanzeige aufzugeben.
Selbstverständlich können Sie die Verlustanzeige auch online, per Post, Fax, oder E-Mail, oder telefonisch aufgeben.

Ganz besonders ärgerlich ist es natürlich, wenn Sie Ihren Koffer im Zug vergessen und sich in ihm unbezahlbare Dinge befinden, die nicht durch die normale Reiseschutzversicherung abgedeckt sind. So ist es beispielsweise einem Mann aus Wuppertal ergangen, der einen Koffer mit Münzen, Medaillen und Ersttagsbriefen im Intercity vergaß.
Glücklicherweise erhielt er ihn am Fundbüro abholen können, denn der Schätzwert der kostbaren Fracht bezifferte sich auf 1,5 Millionen Euro!

Es geht aber auch anders:
Gerade in der heutigen Zeit kann ein vergessener Koffer, so unscheinbar er auch sein mag, einen Polizeieinsatz auslösen, inklusive Feuerwehr, Spezialeinsatzkräften zur Entschärfung einer Bombe, der Evakuierung des Bahnhofes, der umliegenden Geschäfte und mehr.
Dies mag extrem klingen, aber es ist durchaus schon vorgekommen und wenn man bedenkt, dass alleine die Deutsche Bahn einem Verspätungsverursacher 300 Euro pro Verspätungsminute eines Zuges berechnet, mag man nicht darüber nachdenken, was in einem solch extremen Fall an Kosten anfallen.
Einen Hinweis in diesem Zusammenhang gibt die Bundespolizei, denn vorsätzlich „vergessene“, also abgestellte Gegenstände führen zu ebendiesen kostenpflichtigen Polizeieinsätzen die, inklusive straf- und zivilrechtlichen Forderungen, dem Verursacher zu Lasten gelegt werden.
Sie merken schon: Geht ein Koffer verloren, kann das einen gewaltigen Rattenschwanz nach sich ziehen, mal ganz abgesehen von Ihrem persönlichen Umständen. Also versuchen Sie darauf zu achten, dass Sie nie Ihren Koffer im Zug vergessen.
So weit kommt es aber selbstverständlich äußerst selten.

Sollten Sie selber Ihren Koffer verloren haben, hilft meist nur Prävention: Ein Namensschild an dem Gepäckstück, bzw. ein Adressanhänger mit Telefonnummer und Ihrem Namen beispielsweise. Gut ist auch, wenn Sie Ihren Koffer gegen das Öffnen durch Fremde mit einem guten (TSA)-Schloss gesichert haben.
Rein rechtlich gesehen ist der Finder nach §978 (1) BGB verpflichtet, das Gefundene unverzüglich abzuliefern, aber es soll ja tatsächlich solch unehrliche Menschen geben, die in gefundenen Gepäckstücken herumstöbern, bevor sie sie zurückgeben.
Wir gehen jetzt aber einmal davon aus, dass der Finder Sie ausfindig macht und Ihnen Ihr Gepäckstück selbstverständlich unversehrt zurückgibt. Doch steht ihm nun ein Finderlohn zu?
Ja sagt das Gesetz, unter bestimmten Umständen.
Nach §§ 978 ff. BGB hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn. Vorausgesetzt, dass der Gegenstand einen Wer von mindestens 50 Euro hat, oder der Finder nicht auf seinen Finderlohn im Voraus verzichtet.
Die Höhe des Finderlohnes hängt dabei vom Wert des Gefundenen ab. 2,5% des Wertes von 50 bis 500 Euro und 1,5%, falls der Wert des gefundenen Gegenstandes diese 500 Euro übersteigt.

Glücklich mag da der Finder sein, welcher den Koffer mit den Münzen, Medaillen und Ersttagsbriefen im Wert von 1,5 Millionen Euro fand und zurückgab…

1 Kommentar

  1. Cemal Akar

    Hallo,

    ich habe am 30. September einen Rollkoffer im Zug vergessen, der bis zum Kassel HBF fährt. In Kassel-Wilhelmshöhe war ich ausgestiegen und lies Rollkoffer im Zug. Nach ein paar Minute merkte ich, dass irgendwas mir fehlt und checkte, dass Rollkoffer fehlte und rannte zurück zum Gleis, aber der Zug war weg. Trotzdem ging ich zum Informationstand, und Mitarbeiterin sagte, ich soll den nächsten Zug einsteigen und bis zu Kassel HBF fahren, vielleicht finde ich den Koffer im vorhigen Zug. Und bin wirklich dorthin gefahren und fand den Zug ja, aber den Koffer existiert nicht mehr… es sei denn, dass es geklaut wurde statt zurückbringen. Informationstand in Kassel war GESCHLOSSEN! Deswegen musste ich nochmal zurück nach Kassel-Wilhelmshöhe fahren und zum Informationstand gehen, da stand andere Mitarbeiterin, das heisst, ich muss nochmal ganze erklären. Sie können nichts machen. Aber Verlustanzeige schon erstattet und Verlustnummer auch gekrigt… aber wer weiss, ob der Tasche wieder auftaucht… Heutzutage geben die Menschen die Dinge NIE zurück, denen die Dinge nicht gehören. Was da oben geschrieben ist nur schönreden, um die Panik zu reduzieren… also vergiss es!

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